Brückenprüfung
Regelmäßige Bauwerksprüfungen sichern Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit. Wir prüfen Brücken und Ingenieurbauwerke und dokumentieren ihren Zustand als Grundlage für Erhaltung und Instandsetzung.
Bauwerksprüfung nach DIN 1076
Die DIN 1076 regelt die Überwachung und Prüfung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen. Geprüft werden Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit. Erfasst sind unter anderem Brücken mit einer lichten Weite von mehr als zwei Metern, dazu Tunnel, Stützbauwerke, Lärmschutzwände und Verkehrszeichenbrücken. Die Norm liegt seit Januar 2026 in einer überarbeiteten Fassung vor. Neu aufgenommen wurden eigene Abschnitte zum Bauwerksmonitoring und zu bildgebenden Verfahren, außerdem Regelungen zu digitalen Bestandsunterlagen sowie die Begriffe Prüfhandbuch und Prüfanweisung. Auch die Anforderungen an das Prüfpersonal wurden konkretisiert. Die nachgeordneten Regelwerke, darunter die RI-EBW-PRÜF, werden derzeit an die Neufassung angepasst.
Die Prüfarten im Überblick
- Hauptprüfung (H): alle sechs Jahre. Alle Bauteile werden handnah geprüft, auch schwer zugängliche, gegebenenfalls mit Besichtigungsgeräten, Gerüsten oder Befahreinrichtungen.
- Einfache Prüfung (E): drei Jahre nach jeder Hauptprüfung, als intensive erweiterte Sichtprüfung, soweit vertretbar ohne Besichtigungsgeräte.
- Besichtigung (B): Zustandsübersicht zwischen den formellen Prüfungen.
- Laufende Beobachtung: im Rahmen der Streckenkontrolle sowie zusätzlich zweimal jährlich.
- Sonderprüfung (S): anlassbezogen nach besonderen Ereignissen wie Hochwasser, Fahrzeuganprall oder außergewöhnlicher Belastung.
Zwei Prüfungen fallen bereits in die Bauphase: Die erste Hauptprüfung erfolgt vor der Abnahme der Bauleistung, die zweite vor Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Für Holzbrücken ohne ausreichenden konstruktiven Holzschutz sind jährliche Hauptprüfungen vorgesehen.
Bewertung und Dokumentation
Die Aufnahme und Bewertung der Ergebnisse folgt der RI-EBW-PRÜF. Jeder Mangel und jeder Schaden wird getrennt nach Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit bewertet, daraus ergibt sich die Zustandsnote des Bauwerks. Das Ergebnis ist damit nicht nur eine Momentaufnahme, sondern über die Jahre vergleichbar, und es wird zur Grundlage für Erhaltungsplanung und Mittelverwendung.
Was nach der Prüfung folgt
Der Prüfbericht ist kein Selbstzweck. Aus den Befunden leiten wir ab, was sofort zu veranlassen ist, was mittelfristig in die Haushaltsplanung gehört und was zunächst nur weiter beobachtet werden muss. Zeigt sich, dass die Tragfähigkeit genauer zu beurteilen ist, schließt sich eine Nachrechnung an. Weil die Bewertung nach RI-EBW-PRÜF einheitlich erfolgt, sind die Ergebnisse mit früheren Prüfungen vergleichbar. Der Verlauf eines Schadens lässt sich damit über Jahre verfolgen, und der Mittelbedarf für die Erhaltung wird über mehrere Haushaltsjahre hinweg abschätzbar.
Warum ein Tragwerksplaner prüft
Die DIN 1076 verlangt einen sachkundigen Ingenieur, der die statischen und konstruktiven Verhältnisse des Bauwerks beurteilen kann. Genau darin liegt der Unterschied zwischen dem Erfassen eines Risses und der Einschätzung, was er für das Tragwerk bedeutet. Weil wir Brücken selbst planen und nachrechnen, bewerten wir Befunde vor dem Hintergrund des Tragsystems und können unmittelbar sagen, was zu tun ist.
Fragen, die uns oft gestellt werden
In welchen Abständen muss ein Bauwerk geprüft werden?
Die Hauptprüfung erfolgt alle sechs Jahre, jeweils drei Jahre danach die Einfache Prüfung. Dazwischen kommen Besichtigungen und die laufende Beobachtung. Unabhängig davon kann jederzeit eine Sonderprüfung erforderlich werden, etwa nach Hochwasser oder einem Fahrzeuganprall.
Wer ist für die Bauwerksprüfung verantwortlich?
Die Verantwortung liegt beim Baulastträger beziehungsweise beim Eigentümer des Bauwerks, bei kommunalen Brücken also bei der Gemeinde, Stadt oder dem Kreis. Sie ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht. Unterbliebene Prüfungen können haftungsrechtliche Folgen haben.
Welche Bauwerke fallen unter die DIN 1076?
Erfasst sind Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen: Brücken ab einer lichten Weite von mehr als zwei Metern, außerdem Tunnel, Trog- und Stützbauwerke, Lärmschutzwände und Verkehrszeichenbrücken. Kleinere Bauwerke gelten als sonstige Bauwerke und werden gesondert behandelt.
Was geschieht nach der Prüfung?
Sie erhalten einen Prüfbericht mit der Erfassung und Bewertung aller Mängel und Schäden nach RI-EBW-PRÜF sowie der Zustandsnote. Daraus leiten wir ab, was sofort zu veranlassen ist, was mittelfristig eingeplant werden sollte und was zunächst nur weiter zu beobachten ist. Weil die Bewertung einheitlich nach RI-EBW-PRÜF erfolgt, lassen sich die Ergebnisse mit früheren Prüfungen vergleichen und unmittelbar in die Erhaltungsplanung übernehmen.
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